Ratgeber

Lieferdienst eröffnen: Die Checkliste von der Gewerbeanmeldung bis zur ersten Fahrt.

Ein Lieferdienst braucht weniger Gastraum und mehr Organisation als ein Restaurant. Dieser Ratgeber führt durch Behörden, Hygiene, Steuern, Fahrer, Verpackung und Bestellkanäle, in der Reihenfolge, in der die Punkte anstehen.

Gastroküche mit dampfenden Töpfen auf dem Herd

Stand 14. Oktober 2026Lesezeit etwa 3 Minuten

1. Konzept und Liefergebiet

Vor der ersten Anmeldung steht die Rechnung: Welche Karte, welche Preise, welches Gebiet? Eine kleine Karte mit zehn guten Gerichten ist leichter zu kochen, zu kalkulieren und zu liefern als fünfzig. Das Liefergebiet bestimmt die Fahrzeit und damit die Kosten je Bestellung, dazu gibt es einen eigenen Ratgeber zum Liefergebiet. Schau, wer in deinem Gebiet schon liefert und was dort fehlt.

2. Behörden und Anmeldungen

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt, je nach Rechtsform zusätzlich Eintrag ins Handelsregister. Das Finanzamt schickt danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, für jede Person, die mit Lebensmitteln umgeht, vor dem ersten Arbeitstag. Der Betrieb wiederholt die Belehrung alle zwei Jahre intern.
  • Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung des Kreises oder der Stadt, bevor du startest. Die Kontrolleure kommen danach unangekündigt.
  • Gaststättenerlaubnis brauchst du nur, wenn du Alkohol ausschenkst oder lieferst. Je nach Bundesland reicht eine Anzeige, anderswo ist eine Erlaubnis nötig. Bei Alkohol gilt außerdem der Jugendschutz an der Haustür.
  • Nutzungsänderung beim Bauamt, wenn die Räume bisher kein Gastronomiebetrieb waren. Lüftung, Fettabscheider und Brandschutz werden geprüft.
  • Berufsgenossenschaft (BGN) innerhalb einer Woche nach Gründung, die Mitgliedschaft in der IHK entsteht von selbst.

3. Hygiene und Kennzeichnung

Jeder Lebensmittelbetrieb braucht ein HACCP-Konzept: Welche Gefahren gibt es, wo werden Temperaturen gemessen, wer schult wen. Für einen Lieferdienst kommen der Transport und die Warmhaltung dazu, Thermoboxen und Temperaturprotokolle gehören von Anfang an in den Ablauf. Allergene und Zusatzstoffe müssen auf der Karte stehen, im Webshop vor der Bestellung. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zu Allergenen in der Online-Speisekarte.

4. Steuern und Kasse

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, bei Lieferung, Abholung und Verzehr vor Ort. Getränke bleiben bei 19 %, mit Ausnahmen wie Milchmischgetränken ab 75 % Milchanteil. Die Kasse muss beide Sätze je Position trennen und auf dem Beleg ausweisen, Einzelheiten im Ratgeber zur Umsatzsteuer im Lieferservice. Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine TSE, gibt Belege aus und meldet die Kasse über ELSTER, Details im Ratgeber zur TSE-Pflicht. Barlieferungen gehören in die Kasse, mit Abrechnung je Fahrer. Online bezahlte Bestellungen laufen über den Zahlungsanbieter, die Bestellmail ist dann die Rechnung.

5. Fahrer und Fahrzeuge

Fahrer sind Angestellte, als Minijob oder in Teilzeit, mit Mindestlohn, Arbeitszeitnachweis und Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Fahrzeuge brauchen eine Versicherung für gewerbliche Nutzung, auch das private Auto des Fahrers, wenn er damit liefert. Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden beim Gast. Lege von Anfang an fest, wie Bargeld abgerechnet wird: je Fahrer, je Tour, am Ende des Tages, mit Zählprotokoll. Trinkgeld, das Gäste dem Fahrer geben, ist für ihn steuerfrei und gehört nicht in deine Kasse.

6. Verpackung

Seit 2023 müssen Betriebe, die mehr als 80 Quadratmeter Fläche oder mehr als fünf Beschäftigte haben, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten (§ 33 VerpackG). Nur wer beide Grenzen einhält, darf stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen. Einzelheiten im Ratgeber zur Mehrwegpflicht. Einwegverpackungen aus Kunststoff sind für bestimmte Artikel verboten, Verpackungen aus Papier und Pappe zählen beim Dualen System, bei dem du dich als Inverkehrbringer registrierst. Rechne die Verpackung je Gericht in den Preis ein, bei Lieferdiensten sind das schnell 50 Cent bis 1 €.

7. Bestellkanäle

Zum Start bringt eine Plattform wie Lieferando Reichweite, dafür Provision je Bestellung. Parallel sollte der eigene Shop stehen: eigene Domain, Google-Unternehmensprofil mit Bestell-Knopf, Telefon mit Anruferkennung, eigene App für Stammgäste. Wer von Anfang an beide Kanäle hat, zahlt Provision nur für Gäste, die ihn noch nicht kennen. Die Kostenseite der Plattformen steht im Ratgeber Lieferando Provision 2026, die Software dafür unter Lieferservice-Software.

Checkliste zum Abhaken

  1. Konzept, Karte, Preise, Liefergebiet
  2. Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Handelsregister je Rechtsform
  3. Belehrung nach § 43 IfSG für alle, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung
  4. Gaststättenerlaubnis oder Anzeige bei Alkohol
  5. Nutzungsänderung, Lüftung, Fettabscheider
  6. Berufsgenossenschaft, Versicherungen
  7. HACCP-Konzept, Temperaturprotokolle, Allergene
  8. Kasse mit TSE, Meldung über ELSTER, Fahrer-Abrechnung
  9. Fahrer angestellt, Fahrzeuge versichert
  10. Verpackung gewählt, Mehrweg geregelt
  11. Webshop, Google-Profil, Telefon, Plattform

Quellen und Stand

Rechtsangaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt. Preise und Gebühren anderer Anbieter können sich ändern, maßgeblich ist die jeweils verlinkte Seite.

Fragen dazu

Häufige Fragen.

Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis für einen Lieferdienst?

Nur, wenn du Alkohol ausschenkst oder lieferst. Je nach Bundesland reicht dann eine Anzeige beim Ordnungsamt, anderswo ist eine Erlaubnis nötig. Ohne Alkohol genügt die Gewerbeanmeldung.

Welche Mehrwertsteuer gilt bei Lieferung und Abholung?

Seit 1. Januar 2026 für Speisen 7 %, egal ob geliefert, abgeholt oder vor Ort gegessen. Getränke haben 19 %, Milchmischgetränke ab 75 % Milchanteil 7 %. Die Kasse muss die Sätze je Position trennen und auf dem Beleg ausweisen.

Muss ich zum Start auf Lieferando sein?

Nein, aber die Plattform bringt am Anfang Gäste, die dich noch nicht kennen. Parallel sollte der eigene Shop stehen, damit Stammgäste ohne Provision bestellen. Beides lässt sich in einer Küche betreiben.

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