1. Konzept und Liefergebiet
Vor der ersten Anmeldung steht die Rechnung: Welche Karte, welche Preise, welches Gebiet? Eine kleine Karte mit zehn guten Gerichten ist leichter zu kochen, zu kalkulieren und zu liefern als fünfzig. Das Liefergebiet bestimmt die Fahrzeit und damit die Kosten je Bestellung, dazu gibt es einen eigenen Ratgeber zum Liefergebiet. Schau, wer in deinem Gebiet schon liefert und was dort fehlt.
2. Behörden und Anmeldungen
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt, je nach Rechtsform zusätzlich Eintrag ins Handelsregister. Das Finanzamt schickt danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, für jede Person, die mit Lebensmitteln umgeht, vor dem ersten Arbeitstag. Der Betrieb wiederholt die Belehrung alle zwei Jahre intern.
- Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung des Kreises oder der Stadt, bevor du startest. Die Kontrolleure kommen danach unangekündigt.
- Gaststättenerlaubnis brauchst du nur, wenn du Alkohol ausschenkst oder lieferst. Je nach Bundesland reicht eine Anzeige, anderswo ist eine Erlaubnis nötig. Bei Alkohol gilt außerdem der Jugendschutz an der Haustür.
- Nutzungsänderung beim Bauamt, wenn die Räume bisher kein Gastronomiebetrieb waren. Lüftung, Fettabscheider und Brandschutz werden geprüft.
- Berufsgenossenschaft (BGN) innerhalb einer Woche nach Gründung, die Mitgliedschaft in der IHK entsteht von selbst.
3. Hygiene und Kennzeichnung
Jeder Lebensmittelbetrieb braucht ein HACCP-Konzept: Welche Gefahren gibt es, wo werden Temperaturen gemessen, wer schult wen. Für einen Lieferdienst kommen der Transport und die Warmhaltung dazu, Thermoboxen und Temperaturprotokolle gehören von Anfang an in den Ablauf. Allergene und Zusatzstoffe müssen auf der Karte stehen, im Webshop vor der Bestellung. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zu Allergenen in der Online-Speisekarte.
4. Steuern und Kasse
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, bei Lieferung, Abholung und Verzehr vor Ort. Getränke bleiben bei 19 %, mit Ausnahmen wie Milchmischgetränken ab 75 % Milchanteil. Die Kasse muss beide Sätze je Position trennen und auf dem Beleg ausweisen, Einzelheiten im Ratgeber zur Umsatzsteuer im Lieferservice. Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine TSE, gibt Belege aus und meldet die Kasse über ELSTER, Details im Ratgeber zur TSE-Pflicht. Barlieferungen gehören in die Kasse, mit Abrechnung je Fahrer. Online bezahlte Bestellungen laufen über den Zahlungsanbieter, die Bestellmail ist dann die Rechnung.
5. Fahrer und Fahrzeuge
Fahrer sind Angestellte, als Minijob oder in Teilzeit, mit Mindestlohn, Arbeitszeitnachweis und Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Fahrzeuge brauchen eine Versicherung für gewerbliche Nutzung, auch das private Auto des Fahrers, wenn er damit liefert. Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden beim Gast. Lege von Anfang an fest, wie Bargeld abgerechnet wird: je Fahrer, je Tour, am Ende des Tages, mit Zählprotokoll. Trinkgeld, das Gäste dem Fahrer geben, ist für ihn steuerfrei und gehört nicht in deine Kasse.
6. Verpackung
Seit 2023 müssen Betriebe, die mehr als 80 Quadratmeter Fläche oder mehr als fünf Beschäftigte haben, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten (§ 33 VerpackG). Nur wer beide Grenzen einhält, darf stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen. Einzelheiten im Ratgeber zur Mehrwegpflicht. Einwegverpackungen aus Kunststoff sind für bestimmte Artikel verboten, Verpackungen aus Papier und Pappe zählen beim Dualen System, bei dem du dich als Inverkehrbringer registrierst. Rechne die Verpackung je Gericht in den Preis ein, bei Lieferdiensten sind das schnell 50 Cent bis 1 €.
7. Bestellkanäle
Zum Start bringt eine Plattform wie Lieferando Reichweite, dafür Provision je Bestellung. Parallel sollte der eigene Shop stehen: eigene Domain, Google-Unternehmensprofil mit Bestell-Knopf, Telefon mit Anruferkennung, eigene App für Stammgäste. Wer von Anfang an beide Kanäle hat, zahlt Provision nur für Gäste, die ihn noch nicht kennen. Die Kostenseite der Plattformen steht im Ratgeber Lieferando Provision 2026, die Software dafür unter Lieferservice-Software.
Checkliste zum Abhaken
- Konzept, Karte, Preise, Liefergebiet
- Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Handelsregister je Rechtsform
- Belehrung nach § 43 IfSG für alle, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung
- Gaststättenerlaubnis oder Anzeige bei Alkohol
- Nutzungsänderung, Lüftung, Fettabscheider
- Berufsgenossenschaft, Versicherungen
- HACCP-Konzept, Temperaturprotokolle, Allergene
- Kasse mit TSE, Meldung über ELSTER, Fahrer-Abrechnung
- Fahrer angestellt, Fahrzeuge versichert
- Verpackung gewählt, Mehrweg geregelt
- Webshop, Google-Profil, Telefon, Plattform
Quellen und Stand
- § 43 IfSG, Belehrung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- § 33 VerpackG, Mehrwegalternative (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- § 12 UStG, Steuersätze (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- gewerbeanmeldung.de, Gewerbe anmelden mit einem Lieferservice, abgerufen am 14.10.2026 (Drittquelle, vom Anbieter nicht bestätigt)
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