Wer unter die Pflicht fällt
Die Mehrwegangebotspflicht steht in § 33 des Verpackungsgesetzes und gilt seit dem 1. Januar 2023 für alle, die Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr in Einwegverpackungen aus Kunststoff abgeben: Restaurants, Imbisse, Cafés, Kantinen, Lieferdienste, Caterer. Die Lieferung nach Hause zählt dazu. Gemeint sind Einwegbehälter aus Kunststoff, auch beschichtete Pappe mit Kunststoffanteil, dazu Einwegbecher jeder Art. Reine Pappschachteln ohne Kunststoff und Aluschalen fallen nicht darunter, die Hinweispflicht gilt trotzdem.
Die Ausnahme für kleine Betriebe
Nach § 34 VerpackG dürfen Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche statt Mehrweg anzubieten die Behälter befüllen, die Gäste mitbringen. Beide Grenzen müssen eingehalten sein. Teilzeitkräfte zählen anteilig, bei Lieferdiensten zählen Lager- und Versandflächen zur Verkaufsfläche, bei Ketten zählt das ganze Unternehmen, nicht die einzelne Filiale. Wer eine Grenze überschreitet, muss Mehrweg anbieten.
Was „Mehrweg anbieten“ heißt
- Für jedes Einwegangebot ein Mehrwegangebot. Gibt es die Pommes in der Kunststoffschale, muss es sie auch in Mehrweg geben, zu denselben Bedingungen.
- Nicht teurer. Mehrweg darf nicht teurer sein als Einweg. Ein Pfand ist erlaubt, es ist kein Preis.
- Rücknahme. Du nimmst die Behälter zurück, die du ausgegeben hast, auch von Gästen, die anderswo gekauft haben, wenn du einem Poolsystem angehörst.
- Eigene Behälter oder Pool. Eigene Mehrwegschalen mit eigenem Pfand oder ein Poolsystem wie Vytal, Recup oder Relevo, bei dem Gäste die Behälter überall zurückgeben. Welches passt, hängt von Gästen und Gebiet ab, eine Empfehlung gibt es hier nicht.
Hinweispflicht
Alle Betriebe, auch die kleinen mit der Ausnahme, müssen deutlich sichtbar auf das Angebot hinweisen: ein Schild im Laden, ein Satz auf der Karte, ein Hinweis im Online-Shop dort, wo die Verpackung gewählt wird. Wer die Ausnahme nutzt, weist darauf hin, dass mitgebrachte Behälter befüllt werden.
Pfand richtig verbuchen
Pfand ist eine eigene Position auf dem Beleg und trägt wie der Behälter 19 % Umsatzsteuer, nicht die 7 % der Speise. Bei der Rückgabe wird es als negative Position ausgezahlt. Im Kassenbuch taucht es als Einnahme und Ausgabe auf, nie als Umsatz der Speise. Wer ein Poolsystem nutzt, bucht nach dessen Abrechnung. Mehr zu den Steuersätzen im Ratgeber Umsatzsteuer im Lieferservice.
Bußgeld und Kontrolle
Wer kein Mehrweg anbietet oder den Hinweis unterlässt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €. Zuständig sind die Länder, meist die unteren Abfallbehörden der Kreise und Städte, die bei Kontrollen auch die Lebensmittelüberwachung begleiten. In der Praxis beginnt es mit einem Hinweis, ein zweites Mal wird teurer.
So lösen es Lieferdienste
- Thermobox bleibt, Schale wechselt. Die Mehrwegschale fährt in der gewohnten Box, der Fahrer nimmt leere Schalen bei der nächsten Lieferung mit.
- Pfand bar oder online. Bei Barzahlung zahlt der Gast das Pfand an der Tür und bekommt es bei Rückgabe wieder. Bei Online-Zahlung ist das Pfand eine Position im Warenkorb.
- Weniger Behälter, weniger Aufwand. Zwei Schalengrößen und ein Becher decken die meisten Karten ab.
- Stammgäste zuerst. Wer regelmäßig bestellt, gibt regelmäßig zurück. Laufkundschaft wählt eher Einweg.
So geht es mit foodlio heute
Einen eigenen Mehrweg-Schalter gibt es im Shop von foodlio noch nicht. Wer Mehrweg anbietet, legt einen Artikel „Mehrwegschale, Pfand“ mit 19 % Steuer in einer Kategorie ohne Zubereitung an, dann steht er auf dem Beleg, aber nicht auf dem Küchenzettel. Den Hinweis auf das Mehrwegangebot schreibst du in die Beschreibung der Gerichte oder auf das Schild im Laden. Pfand aus Lieferando-Bestellungen kommt bei foodlio als eigene Position an. Die Rücknahme läuft bar an der Tür oder am Tresen.
Quellen und Stand
- § 33 VerpackG, Mehrwegalternative (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- § 34 VerpackG, Ausnahme für kleine Betriebe (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- IHK München, Merkblatt Mehrwegpflicht, abgerufen am 14.10.2026 (Drittquelle, vom Anbieter nicht bestätigt)
- Deutsche Umwelthilfe, Infoblatt Mehrwegangebotspflicht für Gastronomie und Veranstaltungen, abgerufen am 14.10.2026 (Drittquelle, vom Anbieter nicht bestätigt)
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