Die Regel seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, unabhängig davon, ob der Gast im Lokal isst, abholt oder sich beliefern lässt. Getränke bleiben beim Regelsatz von 19 %. Davor galt von 2024 bis 2025 für den Verzehr vor Ort 19 % und für Lieferung und Abholung 7 %, in den Jahren 2020 bis 2023 lag der Satz für Speisen vorübergehend bei 7 %. Für einen Lieferdienst ändert sich 2026 wenig, für ein Restaurant mit Tischen viel.
Getränke: 19 Prozent mit Ausnahmen
| Getränk | Satz |
|---|---|
| Cola, Limonade, Saft, Bier, Wein, Spirituosen | 19 % |
| Kaffee, Tee, Espresso | 19 % |
| Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil, etwa Latte macchiato oder Kakao | 7 % |
| Leitungswasser zum Mitnehmen | 7 % |
| Flaschenwasser | 19 % |
Die Milch-Ausnahme stammt aus der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz. Wer sie nutzt, muss den Milchanteil belegen können, ein Cappuccino mit viel Schaum liegt oft darunter. Im Zweifel 19 %.
Beispiele aus dem Lieferalltag
- Pizza geliefert, abgeholt oder im Lokal: 7 %.
- Pizza plus Cola: Pizza 7 %, Cola 19 %, getrennt auf dem Beleg.
- Menü mit Getränk zum Paketpreis: Der Preis wird nach den Einzelverkaufspreisen aufgeteilt, der Speiseanteil mit 7 %, der Getränkeanteil mit 19 %.
- Liefergebühr: Sie ist eine Nebenleistung und folgt dem Satz der Hauptleistung. Bei einer reinen Speisenlieferung 7 %, bei gemischten Bestellungen anteilig nach dem Verhältnis der Positionen.
- Gutschein auf die Bestellung: Der Rabatt wird anteilig auf 7 % und 19 % verteilt.
Was die Kasse können muss
Die Kasse führt den Steuersatz je Artikel und weist auf dem Beleg die Beträge je Satz aus. Rabatte, Liefergebühr und Trinkgeld werden sauber zugeordnet, der Z-Bericht und der DSFinV-K-Export trennen die Sätze. Bei foodlio trägt jeder Artikel seinen Steuersatz, Getränke werden als Kategorie mit 19 % angelegt, Menüs übernehmen die Sätze ihrer Bestandteile und der Bon zeigt die Aufteilung. Mehr dazu unter Kassensystem für Lieferdienste.
Preise anpassen oder behalten?
Die Senkung von 19 auf 7 % für den Verzehr vor Ort ist für Restaurants mit Tischen eine Entlastung von knapp 11 % des Bruttopreises. Ob sie an die Gäste weitergegeben wird, ist eine Entscheidung des Betriebs, eine Pflicht gibt es nicht. Für Lieferdienste ändert sich nur, dass die Unterscheidung auf dem Beleg und in der Kasse wegfällt. Abholpreise und Lieferpreise bleiben eine Frage der Kalkulation, nicht der Steuer.
Quellen und Stand
- § 12 UStG, Steuersätze (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- Grant Thornton, Gastronomie ab 2026: 7 Prozent für Speisen, 19 Prozent für Getränke, abgerufen am 14.10.2026 (Drittquelle, vom Anbieter nicht bestätigt)
- Für-Gründer.de, Senkung der Mehrwertsteuer 2026: Das gilt für Gastronomen, abgerufen am 14.10.2026 (Drittquelle, vom Anbieter nicht bestätigt)
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