Ratgeber

Allergene in der Online-Speisekarte: Was für Webshop und App Pflicht ist.

Im Lokal reicht die Auskunft am Tisch, online nicht: Wer im Webshop bestellt, muss die Allergene vor dem Kaufabschluss lesen können. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlage, die 14 Allergene, die Zusatzstoffe und wie du die Pflege in den Alltag bekommst.

Hände richten in einer Restaurantküche Gerichte auf Tellern an

Stand 14. Oktober 2026Lesezeit etwa 2 Minuten

Die Rechtsgrundlage

Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU (LMIV, Artikel 44) verlangt die Allergenkennzeichnung auch für lose Ware, also für alles, was in Restaurants und Lieferdiensten zubereitet wird. Wie das in Deutschland geschieht, regelt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) seit dem 13. Juli 2017. Nach § 4 LMIDV müssen die Angaben vor dem Kaufabschluss gut sichtbar, deutlich und gut lesbar bereitstehen: auf einem Schild am Lebensmittel, in der Speisekarte, in einem Preisverzeichnis oder über elektronische Informationsangebote. Mündliche Auskunft ist nur erlaubt, wenn eine schriftliche Dokumentation im Betrieb vorliegt und ein Hinweis darauf sichtbar ist.

Online gibt es niemanden, den der Gast fragen kann. Der Webshop muss die Allergene deshalb je Gericht anzeigen, bevor der Gast auf „Bestellen“ tippt. Ein allgemeiner Hinweis „bei Fragen rufen Sie an“ reicht nicht.

Die 14 Allergene

  1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fische
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch einschließlich Laktose
  8. Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew, Pekan, Paranüsse, Pistazien, Macadamia)
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 mg je Kilogramm oder Liter
  13. Lupinen
  14. Weichtiere

Bei Getreide und Schalenfrüchten gehört die Art dazu, also „Weizen“ statt nur „Gluten“ und „Haselnüsse“ statt nur „Nüsse“.

Zusatzstoffe

Neben den Allergenen sind bestimmte Zusatzstoffe kennzeichnungspflichtig, seit Juni 2021 über die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung. Üblich sind die Hinweise „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Antioxidationsmittel“, „mit Geschmacksverstärker“, „geschwefelt“, „geschwärzt“, „gewachst“, „mit Phosphat“, „mit Süßungsmittel“, „enthält eine Phenylalaninquelle“, „koffeinhaltig“ und „chininhaltig“. Die Angaben stehen in den Zutatenlisten deiner Lieferanten, bei Fertigsoßen, Wurst und Softdrinks lohnt der Blick.

Pflege im Alltag

  • Je Gericht und je Extra. Die Soße zum Döner, der Käse auf dem Burger, das Dressing zum Salat tragen eigene Allergene. Wer nur das Grundgericht kennzeichnet, ist bei der ersten Kontrolle auffällig.
  • Quelle sind die Zutatenlisten. Sammle die Spezifikationen der Lieferanten, bei Wechsel des Lieferanten prüfst du die Angaben neu.
  • Rezeptur ändern heißt Angabe ändern. Wer die Soße umstellt, pflegt die Allergene am selben Tag nach.
  • „Kann Spuren enthalten“ ist freiwillig und ersetzt keine Angabe. Als Zusatz ist es sinnvoll, wenn Kreuzkontakt in der Küche nicht auszuschließen ist.
  • Kontrollen kommen. Lebensmittelkontrolleure prüfen auch Online-Karten. Eine Auswertung aus 2023 fand in fast der Hälfte der geprüften Betriebe Verstöße bei der Allergenkennzeichnung (Drittquelle).

So löst foodlio das

Allergene und Zusatzstoffe stehen an jedem Gericht und an jedem Extra, der Shop zeigt sie im Gericht und in einer Legende. Ein Filter „frei von“ lässt sich erst einschalten, wenn die Angaben vollständig sind. Ein Gericht ohne Angabe gilt dabei als unbekannt, nie als frei. Kennzeichen wie vegetarisch und vegan filtern die Karte zusätzlich. Beim Start spielen wir deine Karte samt Allergenen als Datei ein, danach pflegst du sie im Admin. Mehr dazu auf der Seite Rechtliches im Produkt.

Quellen und Stand

Rechtsangaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Anwalt. Preise und Gebühren anderer Anbieter können sich ändern, maßgeblich ist die jeweils verlinkte Seite.

Fragen dazu

Häufige Fragen.

Reicht im Webshop der Hinweis „Fragen Sie unser Personal“?

Nein. Online muss der Gast die Allergene vor dem Kaufabschluss lesen können, je Gericht. Die mündliche Auskunft ist nur im Lokal zulässig und auch dort nur mit schriftlicher Dokumentation im Betrieb.

Muss ich Spuren kennzeichnen?

Nein, der Hinweis auf mögliche Spuren ist freiwillig. Er ersetzt die Pflichtangabe nicht und sollte nur stehen, wenn Kreuzkontakt in der Küche tatsächlich möglich ist.

Wer haftet bei einer falschen Angabe?

Der Betrieb. Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit, bei einem Schaden kommt die zivilrechtliche Haftung dazu. Deshalb Zutatenlisten aufbewahren und bei jeder Rezepturänderung nachpflegen.

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