Die Rechtsgrundlage
Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU (LMIV, Artikel 44) verlangt die Allergenkennzeichnung auch für lose Ware, also für alles, was in Restaurants und Lieferdiensten zubereitet wird. Wie das in Deutschland geschieht, regelt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) seit dem 13. Juli 2017. Nach § 4 LMIDV müssen die Angaben vor dem Kaufabschluss gut sichtbar, deutlich und gut lesbar bereitstehen: auf einem Schild am Lebensmittel, in der Speisekarte, in einem Preisverzeichnis oder über elektronische Informationsangebote. Mündliche Auskunft ist nur erlaubt, wenn eine schriftliche Dokumentation im Betrieb vorliegt und ein Hinweis darauf sichtbar ist.
Online gibt es niemanden, den der Gast fragen kann. Der Webshop muss die Allergene deshalb je Gericht anzeigen, bevor der Gast auf „Bestellen“ tippt. Ein allgemeiner Hinweis „bei Fragen rufen Sie an“ reicht nicht.
Die 14 Allergene
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
- Krebstiere
- Eier
- Fische
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch einschließlich Laktose
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew, Pekan, Paranüsse, Pistazien, Macadamia)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 mg je Kilogramm oder Liter
- Lupinen
- Weichtiere
Bei Getreide und Schalenfrüchten gehört die Art dazu, also „Weizen“ statt nur „Gluten“ und „Haselnüsse“ statt nur „Nüsse“.
Zusatzstoffe
Neben den Allergenen sind bestimmte Zusatzstoffe kennzeichnungspflichtig, seit Juni 2021 über die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung. Üblich sind die Hinweise „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Antioxidationsmittel“, „mit Geschmacksverstärker“, „geschwefelt“, „geschwärzt“, „gewachst“, „mit Phosphat“, „mit Süßungsmittel“, „enthält eine Phenylalaninquelle“, „koffeinhaltig“ und „chininhaltig“. Die Angaben stehen in den Zutatenlisten deiner Lieferanten, bei Fertigsoßen, Wurst und Softdrinks lohnt der Blick.
Pflege im Alltag
- Je Gericht und je Extra. Die Soße zum Döner, der Käse auf dem Burger, das Dressing zum Salat tragen eigene Allergene. Wer nur das Grundgericht kennzeichnet, ist bei der ersten Kontrolle auffällig.
- Quelle sind die Zutatenlisten. Sammle die Spezifikationen der Lieferanten, bei Wechsel des Lieferanten prüfst du die Angaben neu.
- Rezeptur ändern heißt Angabe ändern. Wer die Soße umstellt, pflegt die Allergene am selben Tag nach.
- „Kann Spuren enthalten“ ist freiwillig und ersetzt keine Angabe. Als Zusatz ist es sinnvoll, wenn Kreuzkontakt in der Küche nicht auszuschließen ist.
- Kontrollen kommen. Lebensmittelkontrolleure prüfen auch Online-Karten. Eine Auswertung aus 2023 fand in fast der Hälfte der geprüften Betriebe Verstöße bei der Allergenkennzeichnung (Drittquelle).
So löst foodlio das
Allergene und Zusatzstoffe stehen an jedem Gericht und an jedem Extra, der Shop zeigt sie im Gericht und in einer Legende. Ein Filter „frei von“ lässt sich erst einschalten, wenn die Angaben vollständig sind. Ein Gericht ohne Angabe gilt dabei als unbekannt, nie als frei. Kennzeichen wie vegetarisch und vegan filtern die Karte zusätzlich. Beim Start spielen wir deine Karte samt Allergenen als Datei ein, danach pflegst du sie im Admin. Mehr dazu auf der Seite Rechtliches im Produkt.
Quellen und Stand
- Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), § 4 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Artikel 44 und Anhang II (EUR-Lex), abgerufen am 14.10.2026
- evangelisch.de, Lebensmittelkontrolleure kritisieren Online-Speisekarten (28.11.2023), abgerufen am 14.10.2026 (Drittquelle, vom Anbieter nicht bestätigt)
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